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Lieferbedigungen
Lieferbedingungen
Gewährleistung
Zahlungsbedingungen
Eigentumsvorbehalt
Allgemeines
Garantie
Lieferbedingungen
- Unsere Angebote sind freibleibend. Wir liefern gemäß
unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. (Fax,
Email oder Brief) Zum Angebot gehörende Unterlagen,
wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind
nur annähernd maßgebend. Nebenabreden und Sonderbedingungen
bedürfen der Schriftform.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
- Eine Gewähr für die Einhaltung bestimmter
Lieferfristen können wir nicht übernehmen. Höhere
Gewalt sowie Energie- und Rohstoffmangel, behördliche
Verfügungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen,
Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen usw. lassen
unsere Lieferpflichten ruhen und berechtigen uns, vom
Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche
des Bestellers wegen verspäteter Lieferung sind auch
nach Ablauf einer uns gestellten Nachfrist ausgeschlossen.
- Versand und Verpackung bewirken wir nach bestem Ermessen,
haften aber nicht für die billigste Verfrachtung.
Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die
unbeanstandete Annahme der Ware durch den Paketdienst,
Spediteur oder Frachtführer. Wir liefern
versichert und zu günstigsten Versandpreisen, sofern nichts
anderes angegeben wird. Veranlasst der Kunde einen Aufschub
des Versandes, geht die Gefahr bei Versandbereitschaft
auf ihn über.
- Mehrweg-Paletten, Spezialkisten, Korb- und Stahlflaschen
sowie andere Spezialverpackungen verbleiben unser Eigentum
und sind sofort nach Freiwerden ohne Zwischenbenutzung
frachtfrei an den Absender zurück zusenden. Werden
diese Gegenstände nicht innerhalb von acht Wochen
nach Lieferung zurückgegeben, sind wir berechtigt,
sie dem Kunden in Rechnung zu stellen.
- Bei unserem Lieferprogramm liefern wir grundsätzlich
ab Werk.
Gewährleistung 
- Wir gewährleisten die Verwendung von einwandfreien
Materialen und die technisch einwandfreie Ausführung.
Unsere Beratung beruht auf den Ergebnissen umfangreicher
Forschungsarbeiten und langjähriger Erfahrung. Sie
ist jedoch unverbindlich und befreit den Kunden nicht
davon, unsere Produkte und Verfahren auf ihre Eignung
für seine Zwecke selbst zu überprüfen.
- Beanstandungen jeder Art müssen uns unverzüglich,
spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Empfang
der Ware, schriftlich zugehen. Hierüber hinaus gelten
die Gewährleistungsbedingungen der Spediteure bzw.
Paketdienste mit Vorrang.
- Ist die Beschaffenheit der Ware zu Recht beanstandet
oder fehlt ihr eine zugesicherte Eigenschaft, werden wir
sie nach unserer Wahl nachbessern, umtauschen oder gegen
Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Fehlende
Mengen werden, wenn möglich, nachgeliefert, andernfalls
erteilen wir eine Gutschrift.
- Alle darüber hinausgehenden gesetzlichen und vertraglichen
Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haften
wir nicht für Sach- oder Vermögensschäden
des Kunden oder seiner Abnehmer.
- Unsere Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche
Abnutzung und unsachgemäße Behandlung und ebenso
nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung
der DIN-Empfehlungen für die Behandlung, Prüfung
und Lagerung unserer Erzeugnisse oder sonstiger Einflüsse
ohne unser Verschulden entstehen. Auch entfällt unsere
Haftung, falls der Kunde oder Dritte an von uns ausgelieferter
Ware Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzung
vornehmen.
- Liefern wir zusammen mit unserer Ware Fremderzeugnisse,
so gelten insoweit die Gewährleistungsbedingungen
des Zulieferers.
Zahlungsbedingungen 
- Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind,
ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum
netto (wie auf der Rechnung angegeben) fällig. Bei
Zahlung mittels Wechsel oder Leistung von Anzahlungen
werden weder Skonti noch Zinsvergütungen gewährt.
Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden, ohne
dass es einer Mahnung bedarf und vorbehaltlich der Geltendmachung
eines weiteren Schadens, Verzugszinsen von 5% über
dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz geschuldet. Das
Gleiche gilt, wenn eine bereits fällige Zahlung gestundet
wird.
Neukundenregelung: Der 1. Auftrag wird per
Vorauskasse geliefert oder per Nachnahme zzgl. einer Nachnahmegebühr
von netto 15,- €. Danach kann auf Rechnung bezogen
werden, sofern keine anderen Umstände dagegen sprechen.
- Unsere jeweilige Restforderung wird sofort fällig,
wenn der Besteller die vereinbarten Zahlungsfristen nicht
einhält, einen Zahlungsauf- schub oder Vergleich
nachsucht oder seine Zahlungen einstellt.
- Falls wir die Lieferung noch nicht vollständig
erfüllt haben, sind wir berechtigt, unsere vertraglichen
Leistungen bis zur vollständigen Zahlung unserer
Restforderung zurückzuhalten und unsere noch nicht
bezahlten Waren auf Kosten des Bestellers zurückzuholen.
Eigentumsvorbehalt 
- Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis unsere
sämtlichen Forderungen erfüllt sind.
- Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
ist dem Kunden nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
unter der Bedingung gestattet, dass er sich seinen Abnehmern
gegenüber ebenfalls das Eigentum vorbehält.
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware,
insbesondere Verpfändung und Sicherheitsübereignung,
ist der Kunde nicht berechtigt.
- Eine Pfändung oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware
ist uns unverzüglich anzuzeigen - unsere Interventionskosten
gehen zu Lasten des Kunden.
- Für den Fall der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware tritt der Kunde uns hiermit die ihm aus
der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen
gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten ab. Auf unser
Verlangen gibt der Kunde die Abtretung seinen Ab- nehmern
bekannt und übermittelt uns die zur Geltendmachung
unserer Rechte erforderlichen Unterlagen und Informationen.
- Auf Verlangen des Kunden werden wir Sicherheiten nach
unserer Wahl freigeben, die unsere Gesamtforderung um
mehr als ein Fünftel übersteigen.
Allgemeines 
- Diese Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen
und Leistungen unseres Hauses. Abweichende Bestimmungen
- insbesondere in formularmäßigen Einkaufsbedingungen
- sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich
schriftlich anerkennen.
- Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort
des liefernden Werkes oder Lagers. Für alle übrigen
Rechte und Pflichten ist der Sitz unserer Gesellschaft
Erfüllungsort.
- Gerichtsstand ist für beide Seiten der Sitz unserer
Gesellschaft.
- An Kostenanschlägen, Mustern, Zeichnungen und anderen
Unterlagen, die wir dem Kunden im Zusammenhang mit dem
Angebot oder unserer Lieferung aushändigen, behalten
wir uns Eigentum und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden
und sind uns auf Verlangen zurückzugeben.
Garantie 
- Sie erhalten bei all unseren Produkten eine 2-jährige
Herstellergarantie. Darüber hinaus haben Sie eine
Rückgaberecht von 30 Tagen.
Längere Garantiezeiten können auf besondere
Anfrage z.B. bei Abschluss eines Wartungsvertrags erreicht
werden.
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