Umweltschutz
Der Schutz der Schutz der Umwelt ist uns wichtig.
Wir achten darauf, dass alle unsere Produkte so produziert
werden, dass die Produktion den Umweltrichtlinien entspricht.
Wir investieren in umweltfreundliche Produktionsanlagen und
tragen dafür Sorge, dass Altbatterien und Altgeräte,
die uns zurück gegeben wurden, ordungsgerecht entsorgt
werden. Darüber hinaus unterstützen wir Umweltorganisationen
wie Greenpeace und den BUND und tragen dafür Sorge, dass
unsere Kunden Informationen zum Umweltschutz erhalten.
Im folgenden möchten wir Ihnen einen Einblick
in das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz geben,
dass seit März 2006 seine Anwendung findet. Informationen
zur Batterieentsorgung finden hier!
Informationen zum neuen
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Die technische Entwicklung von Elektro- und
Elektronikgeräten verläuft rasant und die Hersteller
bieten regelmäßig neue und leistungsfähigere
Geräte an. In den letzten Jahren sind in der Folge immer
mehr ausgediente Videorecorder, Kühlschränke und
zahlreiche andere Elektrogeräte auf den Müll gewandert.
Wertvolle Ressourcen werden so verschwendet und gesundheitsschädliche
Stoffe gelangen in die Umwelt.
Am 24. März 2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) in Kraft getreten, das vom Bundesumweltministerium
zur Lösung des Problems auf den Weg gebracht wurde. Verbraucherinnen
und Verbraucher können damit ab 24. März 2006 ihre
Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben.
Die Hersteller sind verpflichtet, die dort gesammelten Geräte
zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik sicher
zu entsorgen. Damit greift jetzt auch beim Elektroschrott
das Prinzip der Produktverantwortung und nimmt alle Beteiligten
in die Pflicht. Das ist eine gute Nachricht für Umwelt
und Gesundheit: Rohstoffe werden zukünftig geschont und
Belastungen mit Schadstoffen vermieden.
Die
Probleme - Umweltgifte und Rohstoffvernichtung
Das neue Gesetz: Alle müssen Verantwortung
übernehmen
Welche Geräte sind betroffen?
Was ändert sich für die Verbraucher?
Wer trägt die Kosten?
Die Probleme - Umweltgifte
und Rohstoffvernichtung
Elektro- und Elektronikgeräte sind aus dem Alltag nicht
mehr wegzudenken. Doch ihre Lebensdauer ist begrenzt. Ist
etwa die Waschmaschine endgültig defekt, so verwandelt
sich der unentbehrliche Haushaltshelfer in problematischen
Elektroschrott. Andere Geräte landen bereits dann auf
dem Müll, wenn sie eigentlich noch funktionstüchtig
sind. Gerade Computer oder Produkte der Unterhaltungselektronik
werden häufig allein deswegen weggeworfen, weil neue
leistungsfähigere Geräte auf den Markt kommen. So
nimmt die Menge des Elektro- und Elektronikmülls dreimal
schneller zu als der übrige Siedlungsmüll. Experten
schätzen, dass in Deutschland alljährlich 1,8 Millionen
Tonnen (t) Altgeräte anfallen (siehe Tabelle 1). Diese
Menge füllt einen Güterzug, der ungefähr von
Flensburg bis München reichen würde.
Da Elektro- und Elektronik-Altgeräte erhebliche
Mengen an Schadstoffen wie etwa die Schwermetalle Quecksilber,
Blei, Cadmium und Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) enthalten,
sind diese Abfälle ein bedeutender Faktor für die
Belastung kommunaler Abfälle mit Schadstoffen. Darüber
hinaus gehen bei der Entsorgung wertvolle Rohstoffe wie Edelmetalle
oder sortenreine Kunststoffe verloren.
Geschätzte Menge der Altgeräte in
Deutschland pro Jahr
Haushaltsgeräte: 630.000 t/Jahr
Unterhaltungselektronik: 400.000 t/Jahr
EDV/Informationstechnik: 110.000 t/Jahr
Büromaschinen: 110.000 t/Jahr
Kommunikationstechnik: 140.000 t/Jahr
Industrieelektronik: 360.000 t/Jahr
Medizintechnik: 50.000 t/Jahr
Gesamt: 1.800.000 t/Jahr
Das neue Gesetz: Alle müssen Verantwortung
übernehmen
Das neue "Gesetz über das Inverkehrbringen, die
Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung
von Elektro- und Elektronikgeräten" (kurz ElektroG),
das am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet
wurde (BGBl. I, S. 762 f.), stellt die Umsetzung von zwei
EU-Richtlinien dar und verfolgt damit zwei Ziele:
1. Die Umwelt und damit auch die menschliche
Gesundheit soll vor giftigen Substanzen geschützt werden.
Deshalb verbietet das Gesetz die Verwendung bestimmter Stoffe
bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten
ab Juli 2006. (Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/95/EG zur
Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten)
2. Die Menge des anfallenden Elektroschrotts
soll deutlich reduziert werden, um die Umweltbelastung zu
verringern und wertvolle Rohstoffe zu bewahren. Deshalb regelt
das Gesetz die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten. (Umsetzung von EU-Richtlinie
2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte)
Hersteller sind danach zukünftig verpflichtet,
Altgeräte zurückzunehmen und nach bestimmten ökologischen
Standards zu entsorgen. Dabei stehen die Ziele der Wiederverwendung
und stofflichen Verwertung (Recycling) im Vordergrund. Um
das zu ermöglichen, müssen die Verbraucherinnen
und Verbraucher Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten,
einer getrennten Sammlung bei den Kommunen zuführen.
Die Gemeinden haben dazu besondere Sammelstellen einzurichten
oder Abholungen anzubieten. So verteilt das ElektroG die Verantwortung
für die umweltverträgliche Entsorgung der Altgeräte
auf alle Beteiligten.
Welche Geräte sind betroffen?
Handys und Geschirrspülautomaten, Rasierapparate und
Eierkocher - das ElektroG gilt für die meisten Elektrogeräte,
die unter Nutzung von elektrischem Strom oder elektromagnetischen
Feldern betrieben werden. Diese sind im Anhang zum Gesetz
in zehn Kategorien aufgelistet, die den Kategorien der EU-Richtlinie
entsprechen:
1. Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke,
Waschmaschinen, Herde etc.)
2. Haushaltskleingeräte (Staubsauger, Bügeleisen,
Toaster etc.)
3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
(Computer, Drucker, Kopiergeräte, Telefone etc.)
4. Geräte der Unterhaltungselektronik (Radio, Fernseher,
Videogeräte etc.)
5. Beleuchtungskörper
6. elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester
industrieller Großwerkzeuge)
7. Spielzeug und Sportgeräte
8. medizinische Geräte
9. Kontroll- und Überwachungsinstrumente
10. automatische Ausgabegeräte (Getränkeautomat,
Geldautomat etc.)
Was ändert sich für die Verbraucher?
Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen Geräte,
die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht in den Restmüll
werfen, sondern sind ab 24. März 2006 verpflichtet, diese
bei den Kommunen in die getrennte Erfassung zu geben. Dazu
können sie je nach Gemeinde die kostenlosen Abgabestellen
nutzen oder die Altgeräte abholen lassen. Bei Altgeräten
aus gewerblicher Nutzung hängt die Verantwortung für
die Entsorgung davon ab, wann die Geräte in Verkehr gebracht
wurden: War dies vor dem 24.03.2006, so ist der Besitzer in
der Pflicht. Bei allen jüngeren Geräten hat dagegen
der Hersteller eine zumutbare Möglichkeit zur Rücknahme
zu schaffen und die Altgeräte zu entsorgen. Diese Pflicht
trifft den Hersteller ab 24. März 2006. Es besteht jedoch
die Möglichkeit, dass Hersteller und gewerbliche Nutzer
abweichende Vereinbarungen treffen.
Wer trägt die Kosten?
Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben zunächst den
Vorteil, ihre Altgeräte kostenlos bei den kommunalen
Sammelstellen abgeben zu können. Die Kommunen können
aber nach wie vor ihre Kosten in die Abfallgebühren einbeziehen.
Die Abfallgebühren dürften jedoch nur in Ausnahmefällen
steigen. Denn bei ihnen entfallen die bisherigen Kosten für
die Entsorgung der Altgeräte, die zukünftig von
den Herstellern zu tragen sind. Die Hersteller müssen
auch die Behälter für die Bereitstellung der verschiedenen
Gerätetypen zur Verfügung stellen. Einzelne Gerätegruppen
können die Gemeinden nach den Vorgaben des Gesetzes selbst
entsorgen, anstatt sie den Herstellern zu überlassen.
Sie müssen sich insofern mindestens für die Dauer
eines Jahres festlegen und dies der Gemeinsamen Stelle drei
Monate zuvor anzeigen. Hierdurch können viele der in
diesem Bereich arbeitenden sozialen Betriebe weiterhin in
der Behandlung und Verwertung von Elektro-Altgeräten
tätig werden.
Die Hersteller können die durch die Entsorgung
entstehenden Kosten auf die Preise ihrer Produkte umlegen.
Die Höhe der Kosten kann jedoch wesentlich durch eine
Produktplanung mit dem Ziel, möglichst viele Bauteile
und Rohstoffe wiederzuverwenden, beeinflusst werden. Die Entscheidung
für Preiserhöhungen ist damit auch eine Frage der
Firmenkalkulation unter dem Gesichtspunkt der Verbraucherakzeptanz.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier!
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (BMU) |